Grundwasserbeprobung

Die Beprobung des Grundwassers ist eines der Kapitel der Altlastenerkundung, bei dem zwar einerseits klare Richtlinien und Vorschriften existieren, die aber andererseits verbreitet nicht hinreichend beachtet oder schlicht ignoriert werden.

Dies resultiert daraus, dass die Grundwassermessstelle - im Prinzip ein Brunnen mit definierten Ausbauanforderungen - bereits durch ihre Existenz eine Störung des Grundwasserzustandes darstellt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Grundwassermesstelle dem Grundwasser in vertikaler Richtung einen wesentlich geringern Strömungswiderstand entgegen setzt, als das umgebende Gestein. Das führt dazu, dass einerseits vertikale Strömungen in der Meßstelle auftreten und andererseits ein Stofftransport insbesondere durch Konvektion erfolgt. Daneben stellt die Messstelle einen Kontakt des Grundwassers mit der Atmosphäre her, was einerseits Millieuveränderungen bewirkt (z. B. Oxidation) und andererseits die Verflüchtigung entsprechender Schadstoffe erheblich beschleunigt.

Um diesen Wirkungen zu begegnen, ist eines der wesentlichen Elemente der Probenahmerichtlinien das Vorabpumpen. Dabei wird das Standwasser aus der Messstelle gepumpt, dass übrigens nicht mit dem wassererfüllten Rohrvolumen gleichzusetzen ist. Auch der filterkiesgefüllte Ringraum der Messstellenbohrung stellt eine Veränderung in den Millieubedingungen dar und durch das Nachfließen des Grundwassers beim Abpumpen wird das Standwasser verdünnt. Die Einhaltung einer Mindestabpumpmenge reicht daher nicht aus, weshalb die Millieuparamter (pH, Leitfähigkeit und Sauerstoffgehalt) zu protokollieren und auf Konstanz zu prüfen sind.

Aus Kostengründen wird häufig sehr "zügig" gearbeitet, was auf Auftraggeberseite mitunter stillschweigend geduldet wird, da diese Arbeitsweise neben billigen Angeboten in der Regel auch Minderbefunde zur Folge hat. Letztere sind aber für den Auftraggeber meist nur kurzfristig vorteilhaft, weil das wahre Schadensausmaß früher oder später doch ans Licht kommt.