Wozu sind Altlastengutachten erforderlich ?

Grundsätzlich sind zwei Gründe zu nennen, die die Notwendigkeit von Altlastengutachten unterstreichen:

1. Konkrete Verdachtsmomente, die auf Umweltgefährdungen hindeuten.

2. Als zusätzliche Maßnahme zur Wertermittlung von Grundstücken.

Im ersten Fall sind es meist bestimmte Ereignisse, die zur Einleitung von Altlastenerkundungen führen. Dies können beispielsweise bekannte oder vermutete Schadensereignisse sein, die eine Verunreinigung des Bodens bzw. des Grundwassers hervorgerufen haben können (beispielsweise Havarien, bei denen Öle oder Chemikalien im Boden versickerten; s. nebenstehendes Foto). Die Notwendigkeit der gutachterlichen Untersuchung bzw. Beseitigung derartiger Gefahren resultiert aus gesetzlichen Vorschriften - insbesondere der Bundesbodenschutzverordnung.

Der zweite Fall hängt meist mit der beabsichtigten Veräußerung von Grundstücken zusammen. Hier werden vom potentiellen Käufer zunehmend Altlastengutachten gefordert, um die mit dem Grundstückseigentum verbundenen Verpflichtungen finanziell abschätzen zu können. Viele Grundstückeigentümer oder -käufer sind sich nicht darüber im klaren, dass sie als Eigentümer für die Beseitigung der Umweltschäden bzw. der Abwendung von Gefahren für andere - beispielsweise der Nachbarn oder der Allgemeinheit, falls das Grundwasser in Gefahr ist - herangezogen werden. Dabei ist es oft zweitrangig, ob sie den Schaden selbst verursacht bzw. überhaupt davon Kenntnis hatten. Finanziell kann dies verheerende Folgen haben - beispielsweise wenn es sich um ein dioxinbelastetes Grundstück handelt (Dioxin ist in den üblichen Mengen nicht wahrnehmbar und äußerst langlebig). Häufig wird das Altlastengutachten daher als Zusatz zur Grundstückbewertung herangezogen.

Wer braucht Altlastengutachten ?

Dringend angeraten wird dies angehenden Grundstückskäufern, sie sollten - falls nicht jeglicher Altlastenverdacht auszuschließen ist - vor Abschluß des Kaufvertrages die Erstellung eines Altlastengutachtens beauftragen oder vom Verkäufer fordern. Andernfalls sollten zumindest eine Vorbehaltsklausel im Kaufvertrag enthalten sein.

Für potentielle Grundstücksverkäufer ist dies umgekehrt ebenso zu empfehlen, da dies die Werteinschätzung auf der Seite des Käufers erleichtert.

Bei Aushubarbeiten entdeckte Giftmüllablagerung.Darüber hinaus ist die Erstellung eines Altlastengutachtens jedem zu empfehlen, der den Verdacht hegt, dass auf seinem Grundstück Altlasten vorliegen. Man mag zwar zunächst geneigt sein, dies solange wie möglich aufzuschieben, aber viele Umweltschäden haben die Eigenschaft, sich nicht selbst zu verflüchtigen sondern sich eher auszudehnen. Durch diese Verbreitung nimmt zwar die Schadstoffmenge nicht zu, aber die Kosten für die dann meist immer noch erforderliche Sanierung steigen mit jedem Kubikmeter Erdreich oder Grundwasser weiter an.